Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Presserecht und Medienrecht

Presserecht und Medienrecht betrifft nicht nur Verlage und Autoren.

Viele Menschen werden im wahrsten Sinne des Wortes zum Gegenstand der Presse. Bilder, Reportagen, Berichte, Fotostrecken, Videos usw. All diese Materialien, die einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen haben können, werden ausgeschlachtet, wiederverwendet, veröffentlicht oder zu Geld gemacht.

Nicht erst seit dem Zeitalter des Internets häufen sich Berichterstattungen in Medien, die ohne vorherige Absprache mit Betroffenen oder unter anderen Voraussetzungen als vereinbart veröffentlicht werden. Im Presse- und Medienrecht geht es in erster Linie um die Unterlassung der Verwendung von Fotos, Videos und anderer persönlicher Dokumente, nicht weniger aber um die Berichtigung und Gegendarstellung bei Presseberichten über Personen, die mit dem jeweiligen Bericht nicht einverstanden sind.

Die durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts betroffenen Menschen erleiden oftmals eine spürbare Beeinträchtigung in ihrem persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz und bei Freunden/Bekannten. Welche Macht der Presse gegeben ist, zeigt sich erst dann, wenn Menschen versuchen, gegen die Veröffentlichung unbeliebter Berichte vorzugehen.

Im Presserecht, das mit wenigen Ausnahmen keine gesetzlichen Grundlagen hat, sind Sie auf einen Profi angewiesen. Egal, auf welcher Seite: Man muss die Spielregeln kennen, die zwischen den Beteiligten herrschen.

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Als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über langjährige Erfahrung im Bereich des Presse- und Verlagsrechts auf beiden Seiten.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.