Presserecht

Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
Presserecht

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Das Presserecht steckt die Grenzen der rechtlich erlaubten Berichterstattung für alle Journalisten fest.
Zur Presse zählen Druckerzeugnisse, Hörbücher und CD-Rom. Auch die Presseerzeugnisse, die über das Internet abgerufen werden können, gelten als Presse. Abzugrenzen ist die Presse vom Rundfunk. Doch auf dem Gebiet des Internets gibt es immer noch viele umstrittene rechtliche Fragen zu dieser Abgrenzung.

Presserecht ist Ländersache

Das Presserecht ist in diesem Staat Sache der Länder. Daher gibt es 16 Pressegesetze, die sich aber inhaltlich relativ ähnlich sind. Die wichtigste Aussage der Pressegesetze ist die Pressefreiheit, die auch in den Grundrechten in Art. 5 GG garantiert wird. Die Pressefreiheit hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert, denn sie ist einer der Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie.

Publizistische Sorgfaltspflicht im Pressekodex

Erlaubt ist grundsätzlich fast jede Berichterstattung und öffentlichen Meinungsäußerung. Wird allerdings der Rechtskreis einer anderen Person derart berührt, dass diese Person einen Schaden erleiden kann, so sind die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Der Deutsche Presserat, der sich aus den deutschen Verleger- und Journalistenverbänden zusammensetzt, hat einen Pressekodex aufgestellt, dem alle Presseorgane und ihre Journalisten verpflichtet sind. Dieser Pressekodex bindet alle Journalisten an ihre publizistische Sorgfaltspflicht. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht müssen Inhalte, Quellen und der Wahrheitsgehalt einer Nachricht vor dem Veröffentlichen eingehend geprüft werden.

Freiheit der Presse bedeutet auch, dass kein Journalist auf irgendeine Art und Weise in seiner Berichterstattung beeinflusst werden darf. Bestechungen im Vorfeld eines Zeitungsartikels und Bedrohung als Reaktion auf einen Presseartikel werden im Rahmen der freien Berichterstattung nicht geduldet.

Impressumspflicht

Das Presserecht sieht auch eine Impressumspflicht vor. Diese Impressumspflicht besteht, damit im Falle einer Rechtsverletzung der verantwortliche Redakteur auffindbar ist. Wird das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt, hat diese Person nicht nur ein Recht auf eine korrekte Gegendarstellung, um den Sachverhalt ins richtige Licht zu rücken. Die verletzte Person hat unter Umständen auch einen Schadensersatzanspruch, den sie gegen den verantwortlichen Redakteur und das Presseorgan geltend machen kann.

In einem Strafverfahren können Journalisten gegebenenfalls von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das Presserecht hat viele Berührungspunkte zu den anderen Rechtsgebieten. Schließlich wird auch die individuelle Berichterstattung der Journalisten, die immer das geistige Eigentum ihres Urhebers ist, rechtlich geschützt.

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